Die Eindringtiefe einer Zufahrtssperre ist für die Veranstaltungsplanung wichtig, weil sie angibt, wie weit ein angreifendes Fahrzeug die Sperre nach dem Aufprall noch in den geschützten Bereich hineinschiebt bzw. eindringt, bevor es zum Stillstand kommt.
Ein einfaches Beispiel: Eine mobile Zufahrtssperre wird mit einem Lkw bei einer definierten Geschwindigkeit geprüft. Wird dabei eine Eindringtiefe von beispielsweise 2 Metern festgestellt, muss bei der Planung berücksichtigt werden, dass sich unmittelbar hinter der Sperre keine Personen, Verkaufsstände oder besonders schützenswerten Bereiche befinden sollten.
Die Eindringtiefe hilft daher insbesondere bei:
Festlegung der Sicherheitszone: Wie viel Abstand zwischen Sperre und Menschenmenge eingeplant werden sollte.
Positionierung der Sperren: Wo die Sperrlinie sinnvollerweise liegen muss, damit ein Fahrzeug trotz möglicher Restbewegung nicht bis in den Veranstaltungsbereich gelangt.
Vergleich verschiedener Sperrsysteme: Zwei Systeme können für ähnliche Fahrzeugklassen geprüft sein, aber deutlich unterschiedliche Eindringtiefen aufweisen.
Erstellung eines Zufahrtsschutzkonzeptes: Zusammen mit Fahrzeugmasse, Prüfgeschwindigkeit, Anprallwinkel und Aufbauart lässt sich beurteilen, ob ein System für einen konkreten Standort geeignet ist.
Wichtig: Die Eindringtiefe sollte nie isoliert betrachtet werden. Eine Angabe wie „Eindringtiefe 1,5 m“ ist erst wirklich aussagekräftig, wenn bekannt ist, mit welchem Fahrzeuggewicht, welcher Geschwindigkeit, welchem Anprallwinkel und nach welchem Prüfstandard die Sperre getestet wurde.
Nach ISO 22343-1:2023 ist die „Eindringtiefe“ genauer die vehicle penetration distance, also die Fahrzeugeindringtiefe. Die Norm legt fest, wie die Anprallleistung einer Fahrzeugsicherheitsbarriere (Vehicle Security Barrier-VSB) durch einen realen Fahrzeuganprall geprüft und bewertet wird.
In Deutschland liegt sie als DIN ISO 22343-1 vor.
Eine Leistungsangabe kann beispielsweise folgende Informationen enthalten:
ISO 22343-1 – 7.200 kg – N3C – 48 km/h – 90° – Eindringtiefe 2,6 m – Trümmerstreuung 5,0 m
Das bedeutet: Ein 7,2-Tonnen-Fahrzeug (+/- 150 kg) trifft mit 48 km/h (-1/+3 km/h) im Winkel von 90° (+/- 2°) auf die geprüfte Sperre. Die maximale Fahrzeugeindringtiefe beträgt 2,6 m. Zusätzlich werden Trümmerteile > 2 kg und deren Streuung betrachtet.
Eine Fahrzeugeindringtiefe von mehr als 25 m oder wenn das Fahrzeug nicht fahrunfähig ist gilt nach ISO 22343-1 als nicht bestanden.
Die Eindringtiefe sagt dem Sicherheitskonzeptplaner nicht nur, ob eine Zufahrtssperre ein Fahrzeug aufhalten kann, sondern vor allem, wie viel Sicherheitsraum hinter der Sperre beim geprüften Angriffsszenario benötigt wird. Genau dieser Wert ist für die Positionierung einer Sperre vor Besucherbereichen besonders relevant.
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